HERZiANA – Ihre Alltagshelfer mit Herz

Sie benötigen Hilfe im Alltag?

Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Alltag besser zu bewältigen.
Wir bieten Unterstützung für Senioren, Menschen mit Behinderung,
Schwangere oder auch nach einer schweren Operation.
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse oder Ihnen ab.


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💡 Was sind Entlastungsleistungen?

Entlastungsleistungen sind Geldleistungen der Pflegeversicherung, die Menschen mit einem Pflegegrad und ihre Angehörigen im Alltag unterstützen sollen.
Sie dienen dazu, den Alltag zu erleichtern, Sicherheit zu geben und pflegende Angehörige zu entlasten.

Jeder Person mit Pflegegrad 1 bis 5 stehen monatlich 131 Euro zu.
Dieses Geld wird nicht ausgezahlt, sondern kann für bestimmte Unterstützungsangebote genutzt werden.

💡 Was ist die Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege (man nennt es auch „Ersatzpflege“) bedeutet: Wenn die Person, die normalerweise pflegt, zeitweise nicht kann (z. B. wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen), dann springt eine Ersatzpflege ein.

Die Pflegeversicherung übernimmt in solchen Fällen die nachgewiesenen notwendigen Kosten für diese Ersatzpflege.

Der Anspruch besteht für Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2

Dies ist ein Jahresbetrag und beträgt bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr

Hierfür muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt und genehmigt werden.

💡 Was ist die Pflegesachkombination?

Die Pflegesach-Kombination bedeutet:
Man kombiniert zwei Pflegeleistungen miteinander:

  1. Pflegesachleistungen (Pflege- oder Betreuungsdienst kommt nach Hause)
  2. Pflegegeld (Geld für die Pflege- oder Betreuung durch Angehörige)

Man kann also beides gleichzeitig nutzen – der Pflege-/ Betreuungsdienst hilft ein Stück, und die Familie hilft ein Stück.

Dies gilt erst ab Pflegegrad 2.

Der Pflege- oder Betreuungsdienst nutzt einen Teil des Sachleistungsbudgets.
Je nachdem wie viel Prozent der Sachleistung verbraucht werden, bekommt man prozentual den Rest des Pflegegeldes.

Einfaches Beispiel:

Sie haben Anspruch auf:

  • Pflegesachleistungen: z. B. 1.000 € pro Monat
  • Pflegegeld: z. B. 316 € pro Monat

Wenn der Pflege- oder Betreuungsdienst z. B. 500 € verbraucht (also 50 % der Sachleistung):

👉 Dann bekommen Sie 50 % des Pflegegeldes weiter ausgezahlt.
→ also 158 € Pflegegeld.

💡 Was bedeutet ärztliche Verordnung § 3 SBG X

Mit einer ärztlichen Verordnung, z.B. nach einem Sturz (gebrochenes Bein, gebrochene Hüfte) oder bei einer Risiko Schwangerschaft, kann die Unterstützung für einen bestimmten Zeitraum beantragt werden. Hierfür ist kein Pflegegrad notwendig.

Hierfür muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt und genehmigt werden. Dieser Antrag braucht ein wenig Vorlaufzeit.

Unsere Leistungen können Sie auch privat in Anspruch nehmen, ganz ohne Pflegegrad oder ärztliche Verordnung.

Das bedeutet:

  • Sie entscheiden selbst, wie viele Stunden Unterstützung möchten.
  • Die Kosten werden direkt privat bezahlt, ohne dass ein Pflegegrad oder eine Verordnung nötig ist.

So können Sie frei wählen, wieviel Hilfe Sie in Anspruch nehmen möchten – es ist auch möglich die Leistungen zu kombinieren!


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